DGVS: Leistungsgruppen und Mindestvorhaltezahlen nehmen Form an

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) werden Leistungsgruppen eingeführt, die bundeseinheitliche Vorgaben zu Personal und Ausstattung in Kliniken regeln. Neben einem geplanten Start der Mindestvorhaltezahlen und Leistungsgruppen ab 2027 bleibt die konkrete Umsetzung herausfordernd, insbesondere für internistische Disziplinen wie die komplexe Gastroenterologie.

28. Januar 2025
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Die Krankenhausreform schreitet voran: Mit der Einführung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) am 12. Dezember 2024 werden Leistungsgruppen (LG) und Mindestvorhaltezahlen als zentrale Elemente zur Strukturierung der Krankenhauslandschaft etabliert. Ab 2027 dürfen Kliniken bestimmte Behandlungen nur erbringen, wenn sie die entsprechenden LG zugewiesen bekommen. Diese regeln Qualitäts- und Strukturvorgaben, wobei Definitionen und Anpassungen in einer Rechtsverordnung bis März 2025 beschlossen werden sollen. Kritisch äußert sich die DGVS zur unzureichenden Abbildung der komplexen Gastroenterologie, insbesondere durch das Fehlen zentraler Leistungen wie der ERCP. Ein beim Gemeinsamen Bundesausschuss eingerichteter Ausschuss wird die Weiterentwicklung der LG verantworten. Gleichzeitig bereitet die Einführung des „Grouper“-Tools und die Festlegung von Mindestfallzahlen insbesondere für konservative Disziplinen noch Herausforderungen. Ziel bleibt, durch die Reform die Versorgungsqualität zu steigern und die Wirtschaftlichkeit der Kliniken zu verbessern…

Quelle:

dgvs.de


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