DGVS-Stellungnahme zur Hybrid-DRG-Verordnung

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS), der Arbeitsgemeinschaft Leitender Gastroenterologischer Krankenhausärzte (ALGK) und des Berufsverbands der niedergelassenen Gastroenterologen (bng) zur Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) und zu Gesetzesänderungen zu §115f SGB V im Rahmen des OmnibusGesetzverfahrens PflStudStG.

31. Oktober 2023
  • Medizin
  • Ökonomie
  • Politik

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS), der Arbeitsgemeinschaft Leitender Gastroenterologischer Krankenhausärzte (ALGK) und des Berufsverbands der niedergelassenen Gastroenterologen (bng) zur Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) und zu Gesetzesänderungen zu §115f SGB V im Rahmen des OmnibusGesetzverfahrens PflStudStG.

Grundsätzlich begrüßen wir die Möglichkeit, dass sich durch eine Hybrid-DRG bisher stationär erbrachte Krankenhausleistungen in einer Sektorenübergreifenden Versorgungsstruktur abbilden lassen werden. Für eine erweiterte Leistungsauswahl werden im Referentenentwurf bereits Leistungen aus DRGs, die im Wesentlichen durch die Erbringung von endoskopischen Leistungen definiert sind, vorgesehen. Hier finden sich endoskopische Eingriffe an den Gallenwegen (ERCP; H41D, H41E) und andere endoskopische Leistungen (G47B, G67A, G67B, G67C, G71Z)…

Quelle:

dgvs.de


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