DHV zur Notfallreform: Fünf konkrete Forderungen für sichere Geburtsversorgung im Rettungsdienst
Beim Reformgesetz zur Notfallversorgung fehlen laut DHV klare Regelungen für Schwangere und Gebärende. Der Verband fordert fünf konkrete Maßnahmen zur Einbindung von Hebammen…
- Politik
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) sieht im Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung einen gravierenden blinden Fleck, denn die Versorgung von Schwangeren und Gebärenden bleibt weitgehend unberücksichtigt. Anlässlich der Bundestagsanhörung am vergangenen Mittwoch fordert der Verband gezielte Nachbesserungen.
DHV-Beirätin Andrea Köbke verweist auf eine verschärfte Ausgangslage: Das kurz zuvor beschlossene Spargesetz reißt nach Einschätzung des Verbands weitere Lücken in die Versorgung rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Die Notfallrettung müsse deshalb in der Lage sein, längere Anfahrtszeiten und ausgelastete Kreißsäle aufzufangen.
In seiner Stellungnahme benennt der DHV fünf konkrete Maßnahmen. Leitstellen sollen Hebammen zu Einsätzen mit Schwangeren hinzuziehen können, besonders in Regionen mit langen Anfahrtswegen. Integrierte Notfallzentren ohne nahegelegene Geburtsklinik sollen Kooperationen mit Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern eingehen dürfen. Kassenärztliche Vereinigungen sollen beim aufsuchenden Dienst Kooperationen mit Einrichtungen der Hebammenhilfe ermöglichen können. Für das digitale Ersteinschätzungstool fordert der DHV die Einbeziehung hebammenspezifischer Fachexpertise. Zudem sollen Hebammen in das Gesundheitsleitsystem aufgenommen und technisch eingebunden werden.
Der Verband betont, Hebammen seien eine vielseitige und unmittelbar verfügbare Ressource, deren Einbindung ungeplante Alleingeburten verhindern und die Sicherheit für Mutter und Kind erhöhen könne.
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