Die ‚Focus-Ärzteliste‘ nur ein gekauftes Siegel?
Das Landgericht München I erklärt das Siegel im jährlich erscheinenden Sonderheft „Ärzteliste“ des FOCUS Gesundheit als Verstoß gegen das „lauterkeitsrechtliche Irreführungsgebot“
16. Februar 2023
- Medizin
- QM
Das Landgericht München I erklärt das Siegel im jährlich erscheinenden Sonderheft „Ärzteliste“ des FOCUS Gesundheit als Verstoß gegen das „lauterkeitsrechtliche Irreführungsgebot“. Das Siegel wird käuflich erworben und nicht durch abgelieferte und belegte Qualität verliehen. …
Quelle:
Deutsches Ärzteblatt
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