Die Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GFO) darf die Mehrheitsanteile an der Katholische Hospitalgesellschaft Südwestfalen (KHS) übernehmen

29. Juni 2021
  • Ökonomie

Kartellamt macht den Weg frei – Vertrag ist unterzeichnet

Das Bundeskartellamt hat grünes Licht gegeben: Die Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GFO) darf die Mehrheitsanteile an der Katholische Hospitalgesellschaft Südwestfalen (KHS), ebenfalls mit Sitz in Olpe, übernehmen. Der entsprechende Gesellschaftervertrag ist am 17. Juni 2021 geschlossen worden und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021. Die GFO erhält damit im ersten Schritt 51 Prozent der Anteile an der Katholischen Hospitalgesellschaft Südwestfalen. Im Laufe der kommenden Jahre ist die Übertragung weiterer Gesellschaftsanteile an die GFO geplant …

Quelle:

hospitalgesellschaft.com


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