Die Korrekturen am KHVVG nehmen Form an: Warken kündigt zeitnah Reformvorschlag an
Die Krankenhausreform steht vor einem Kurswechsel. Gesundheitsministerin Nina Warken will bis Mitte Juli einen neuen Vorschlag zum KHVVG vorlegen. Bund und Länder beraten aktuell intensiv. Erste Einigungen im Leistungsgruppenausschuss deuten auf konkrete Anpassungen hin, unter anderem bei der Berechnung ärztlicher Kapazitäten. Der G-BA soll die Definition der Fachkliniken übernehmen, was auf Widerstand der DKG stößt.
- Politik
Der politische Prozess rund um die Krankenhausreform kommt wieder in Bewegung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant, bis Mitte Juli einen konkreten Vorschlag zur Überarbeitung des Krankenhaus-Transparenz- und -Versorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorzulegen. Der Entwurf soll innerhalb der nächsten zwei Wochen vorliegen. Damit reagiert das Gesundheitsministerium auf die anhaltende Kritik an der bisherigen Reformlinie. Bund und Länder verstärken aktuell ihre Abstimmung. Am 3. Juli treffen sich die zuständigen Vertreter:innen beider Seiten zu einem weiteren Gespräch.
Parallel dazu schreitet die inhaltliche Vorarbeit im Leistungsgruppenausschuss voran. In der vergangenen Woche wurden erste Einigungen erzielt. So wird künftig ein Vollzeitäquivalent bei ärztlichem Personal mit 38,5 Wochenstunden angesetzt. Auch die Tätigkeit von Belegärzt:innen kann für den Nachweis in Leistungsgruppen berücksichtigt werden.
Ein zentraler Punkt ist die künftige Definition von Fachkliniken. Diese Aufgabe soll dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen werden. Gegen diese Entscheidung stimmte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), da sie in diesem Vorgehen ein Abweichen vom ursprünglichen gesetzgeberischen Auftrag sieht. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Ausschuss selbst eine verbindliche Verordnung zu den Leistungsgruppen erarbeitet. Diese dürfte nun voraussichtlich als Anhang im geplanten KHVVG-Korrekturgesetz geregelt werden, das im Herbst verabschiedet werden soll.
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