Die neue stellvertretende Vorstandsvorsitzende im Gespräch

Claudia Reich ist seit diesem Monat eine der zwei stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der DKG…

16. Februar 2026
  • Personal

Zuvor war Sie Syndikusrechtsanwältin beim Gemeinsamen Bundesausschuss, dort im Bereich des AMNOG-Verfahrens tätig und mit arzneimittelrechtlichen Fragestellungen befasst. Wie ihr Vorgänger Andreas Wagener, der nach Jahrzehnten der DKG-Tätigkeit in den Ruhestand wechselt, wird sie neben der Vorstandstätigkeit auch die Rechtsabteilung des Verbands leiten. Wir haben Claudia Reich zum Einstand ein paar Fragen gestellt.

Warum sind Sie zur DKG gewechselt?

Mir liegen die Krankenhausbelange am Herzen. Vorrangig ist es mir ein Anliegen, die Krankenhäuser im aktuellen Reformprozess zu begleiten. Dabei geht es auch um einen Realitätscheck der Normen: Wie tragfähig sind die gesetzlichen Grundlagen im gesamten Normenkontext auch mit Blick auf Bundes- und Länderzuständigkeiten? Wie können die Reformgesetze konkret umgesetzt werden? Dabei ist mir wichtig, den Stellenwert der DKG als Teil der Selbstverwaltung hervorzuheben, die willens und in der Lage ist, konstruktive Lösungen anzubieten. Wenn etwas aufgrund unzureichender gesetzlicher Grundlagen jedoch nicht funktionieren kann und nicht umsetzbar ist, ist der Gesetzgeber im Gegenzug auch wieder aufgefordert, die entsprechenden Regelungen anzupassen. Hier die praktischen Erfordernisse auf die Normenebene zu transportieren und Alternativen anzubieten, sehe ich als den Kern unserer Aufgabe als Rechtsabteilung in enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen innerhalb der DKG.

Um die Praxistauglichkeit von Regelungen für die Krankenhäuser ging es auch schon in meiner Zeit als Anwältin im Bereich Medizinrecht in einer Leipziger Kanzlei. Damals haben wir hauptsächlich Krankenhäuser vertreten, und ich hatte auch schon regelmäßigen Kontakt zu Landeskrankenhausgesellschaften.

Was können Sie aus der vorherigen Tätigkeit beim G-BA mitnehmen?

Zum Beispiel die Erfahrungen aus den Gremienstrukturen. Wie verhalten sich Gremien, wie wird diskutiert, wie kommt man aus konträren Richtungen doch zu einem Ergebnis. Was ich im Arzneimittelbereich erlebt habe, ist, dass man am Ende doch immer eine konstruktive Lösung, auch unter Zuhilfenahme rechtlicher Beratung, gefunden hat.

Was werden die Schwerpunkte der DKG aus Sicht der Rechtsabteilung sein?

Wir haben natürlich den Umsetzungsprozess zum KHVVG, der weiterläuft. Gleichzeitig wird es noch die Anpassungen durch das KHAG geben. Das ist ja ein bunter Blumenstrauß. Als wichtiger Punkt ist hier auch aus rechtlicher Sicht die neue Form der Krankenhausplanung über die Leistungsgruppen und die damit verbundene Finanzierungsreform über die Vorhaltefinanzierung hervorzuheben. Welche Anpassungen am Leistungsgruppenkatalog wird es noch geben? Wie wird das durch die Länder umgesetzt? An welchen Stellen wird es knirschen?

Die Thematik Entbürokratisierung wird uns mit Blick auf kleinteilige Personalvorgaben, ausufernde Dokumentations- und Nachweispflichten auch aus rechtlicher Sicht beschäftigen. Hier sehe ich es als wichtige Aufgabe dazu beizutragen, die ausufernden Regelungen auf den wirklich notwendigen Kern zurückzuführen und zur Erreichung dieses Ziels praxistaugliche Alternativen zu entwickeln.

Die Ambulantisierung wird uns mit Blick auf die Ausgestaltung funktionierender Rahmenbedingungen für die sektorübergreifende Versorgung beschäftigen, um die Grundvoraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine Umwandlung von Krankenhausstandorten in sektorübergreifende Versorgungszentren ermöglicht werden kann.

Dann kommt die Reform der Notfall- und Rettungsdienste, die uns noch Kopfzerbrechen bereiten wird. Und natürlich verbleibt die Resilienz-Thematik nach Verabschiedung des Kritis-Dachgesetzes und Ähnliches. Das würde ich als die Hauptthemengebiete festlegen.

Und gibt es etwas, das speziell den Bereich Recht beschäftigen wird?

Wir sind bereits in die Umsetzung der gesetzlichen Aufträge aus dem KHVVG mit Blick auf die Vereinbarung zwei- und dreiseitiger Verträge auf Ebene der Selbstverwaltungspartner involviert. Themen sind dabei u.a. die Umsetzung der Mindestanforderungen an die sektorenübergreifenden Versorgungszentren, die Vereinbarung zu den pädiatrischen Institutsambulanzen und die Bezeichnung und Bestimmung von Fachabteilungen im Kontext der Leistungsgruppen.

Zudem wird uns die Fort- und Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte und die damit verbundenen Fragen beschäftigen. Weitere Entwicklungen im Bereich der Qualitätsanforderungen sowie die Beobachtung diverser Rechtsprechung bleiben ebenfalls fortlaufend relevant. Das wird einen Kern der Arbeit hier ausmachen, und das wird natürlich spannend. Ich freue mich hier vor allem auf den Austausch mit den Mitgliedsverbänden und auch deren Input auf juristischer Ebene. 

Quelle:
dkgev.de

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