Die Pflegepersonalbemessung bleibt eine Baustelle – die Kliniken kämpfen mit der Bürokratie
Die Pflegepersonalregelung PPR 2.0 sorgt für Mehraufwand ohne Mehrwert. WiWePP verzögert sich. INPULS hängt in der Warteschleife. Neue Modelle für weitere Berufsgruppen sind geplant.
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Auf dem Hauptstadtkongress in Berlin berichtete Katharina Hoffmann vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über den aktuellen Stand der Pflegepersonalbemessung. Die Einführung der PPR 2.0 auf Erwachsenenstationen sowie der Kinder-PPR 2.0 sei laut Hoffmann nur der Einstieg in einen fortlaufenden Entwicklungsprozess gewesen. Die Ziele – bessere Arbeitsbedingungen und höhere Berufszufriedenheit – seien bisher nicht erreicht worden. Im Gegenteil: Die verpflichtende Datenerhebung belastet viele Kliniken zusätzlich, ohne unmittelbaren Personalzuwachs zu bringen.
Mit der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) ist die verpflichtende PPR-2.0-Datenerhebung seit Oktober 2024 in Kraft. Die erste Jahresmeldung muss bis zum 30. Juni 2025 erfolgen. Parallel dazu startete das Projekt „WiWePP” zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung der PPR 2.0, dessen Evaluation ursprünglich von Deloitte, später von KPMG übernommen wurde. Die Ergebnisse stehen noch aus. Ein erneutes Erprobungsverfahren sowie eine Konvergenzphase sollen folgen. Das Ziel besteht in einem gestuften Ausbau der Erfüllungsgrade, der mit Personalaufbau und möglichen Sanktionen verbunden ist.
Für die Intensivpflege bei Erwachsenen liegt die Entscheidung zur Einführung des Instruments INPULS noch nicht vor. Auch hierfür prüfte KPMG im Auftrag des Ministeriums die Umsetzbarkeit. Sollte INPULS eingeführt werden, soll dies möglichst digital und unbürokratisch geschehen.
Neben der Pflege werden weitere Berufsgruppen in den Blick genommen. Für den ärztlichen Dienst wird derzeit das Modell ÄPS-BÄK erprobt. Über dessen Einführung wird nach Abschluss der Testphase bis Ende 2025 entschieden. Auch für andere direkt versorgende Berufsgruppen sollen Empfehlungen entwickelt werden.
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