Die wesentlichen Leistungen der Krankenhäuser dürfen nicht an Dritte delegiert werden
- MD
- Ökonomie
Krankenhäuser dürfen Leistungen ihres Versorgungsauftrags nicht regelmäßig an Dritte übertragen. Das heißt: Das Krankenhaus muss über die Ausstattung verfügen, um diese Leistungen selbst erbringen zu können…
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