Digitalisierungsprojekte im Krankenhaus: IT-Sicherheitsvorgaben zwingend beachten
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Krankenhäuser, die KHZG-geförderte Digitalisierungsprojekte umsetzen, müssen sicherstellen, dass mindestens 15 % der Fördermittel in IT-Sicherheitsmaßnahmen investiert werden, um Fördermittelabrufe nicht zu gefährden.
Krankenhäuser, die durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) geförderte Digitalisierungsprojekte durchführen, müssen unbedingt darauf achten, dass 15 % der erhaltenen Fördermittel in IT-Sicherheitsmaßnahmen investiert werden. Diese Vorgabe ist entscheidend für die Genehmigung und den reibungslosen Abruf der Fördermittel. Es wurde berichtet, dass einige Projektverantwortliche die IT-Sicherheit möglicherweise nicht mehr im Fokus haben, oder fälschlicherweise davon ausgehen, dass diese Anforderungen automatisch durch Softwarelösungen erfüllt sind. Die zuständigen Landesbehörden und das Bundesamt für Soziale Sicherung werden die Einhaltung dieser Vorgabe bei der Auszahlung streng kontrollieren. Krankenhäuser sollten daher sofort sicherstellen, dass ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen entsprechen, um Verzögerungen oder Kürzungen bei der Auszahlung der Fördermittel zu vermeiden…
krankenhaus-it.de