DKG begrüßt Abschaffung der Hybrid-DRG und fordert neue Vergütungsgrundlage

Die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG und die Einführung von Kurzzeitfallpauschalen ab 2028 stoßen bei der DKG auf Zustimmung. Sie fordert eine sachgerechte Vergütung und widerspricht den Bedenken von GKV und KBV…

12. Oktober 2026
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterstützt die von der Bundesregierung in Änderungsanträgen zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Abschaffung der Hybrid-DRG. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Henriette Neumeyer sieht darin eine wichtige Voraussetzung für die Einführung der Kurzzeitfallpauschalen ab 2028 und die Beseitigung bestehender Fehlanreize. Für die Vergütungshöhen 2027 und die ab 2028 geplanten Kurzzeitfallpauschalen fordert die DKG eine neue, sachgerechte Kalkulationsgrundlage.

Die DKG widerspricht den Bedenken von GKV und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), wonach die Abschaffung der Hybrid-DRG zu mehr stationären Behandlungen führen könnte. Die geeignete Versorgungsform hänge von der medizinischen Indikation, dem jeweiligen Eingriff, dem Behandlungskontext und den sozialen Rahmenbedingungen der Patienten ab. Kurzzeitfallpauschalen ermöglichten nach Einschätzung der DKG kurze, wirtschaftliche Behandlungen für ein wesentlich größeres Leistungsspektrum.

Kritisch bewertet die DKG die bisherigen Vergütungsregelungen. Diese hätten Anreize zur Mengenausweitung im vertragsärztlichen Bereich geschaffen, ohne entsprechenden medizinischen Mehrwert. Auch den damit verbundenen Aufbau von Doppelstrukturen lehnt sie ab.

Die DKG unterstützt die Ambulantisierung medizinisch geeigneter Leistungen und will, dass ambulante Behandlungen am Krankenhaus auch in Deutschland zum Standard werden. Die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG soll mit der gleichzeitigen Einführung der Kurzzeitfallpauschalen ab 2028 und dem Fortbestand der Regelungen zum ambulanten Operieren unterschiedliche Versorgungsformen ermöglichen. Maßstab sollen eine sachgerechte Vergütung und das Patientenwohl sein.

Quelle:
dkgev.de

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