DKG-Chef Gaß: Krankenhausreform ohne Digitalisierung, Daten und Telemedizin nicht umsetzbar
Beim Umbau der Krankenhauslandschaft fehlen verbindliche Digitalisierungsstandards, flächendeckende IT-Interoperabilität und eine verlässliche Finanzierung durch die Länder. DKG-Chef Dr. Gerald Gaß dringt auf im Rahmen der Krankenhausreform auf zügige Nachbesserungen…
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Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, macht beim Strukturwandel der Kliniken den Handlungsbedarf konkret: Digitalisierung, Daten und Telemedizin sind aus seiner Sicht keine Ergänzung zur Krankenhausreform, sondern deren Voraussetzung. Von den derzeit rund 1.700 Krankenhausstandorten werden künftig bis zu 500 umgewandelt oder wegfallen. Spezialisierung und Flächenversorgung gleichzeitig zu sichern, sei ohne digitale Vernetzung nicht möglich.
Als zentrales strukturelles Problem benennt Gaß den demografischen Wandel, da weniger Fachkräfte künftig mehr ältere Patienten versorgen müssen. Digitale Prozesse könnten analoge ersetzen und die Effizienz steigern. Doch fehlt es weiterhin an IT-Interoperabilität, kompatiblen Krankenhausinformationssystemen und standardisierten Datenformaten für die ePA. Beim E-Rezept seien Krankenhäuser mit ihren komplexen Prozessen nur unvollständig berücksichtigt worden.
Die Finanzierung bleibt ein weiteres Hemmnis. Investitionen in die digitale Infrastruktur müssen von den Ländern kommen, die diese Mittel weder in ausreichender Höhe noch kontinuierlich bereitstellen können.
Parallel dazu ist das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) seit Juli in Kraft und erweitert Apothekenbefugnisse bei Impfstoffen, rezeptpflichtigen Medikamenten und Präventionsleistungen. CDU/CSU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt kritisierte, dass ein elektronischer Impfausweis noch immer fehle und strukturierte Patientendaten nicht systemübergreifend zugänglich seien. Das noch in Vorbereitung befindliche Primärversorgungsgesetz betrifft besonders die Versorgung chronisch kranker Menschen und die Disease-Management-Programme.
Das Pflegebudget wird ab 2027 gedeckelt und darf künftig maximal um den sogenannten Veränderungswert wachsen. Ausgangspunkt ist das Budget des Jahres 2026.
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