DKG fordert eigenständiges Budget für Integrierte Notfallzentren (INZ)
Die DKG begrüßt die Reform der Notfallversorgung, mahnt aber an, dass die Integrierten Notfallzentren nur mit angemessener Finanzierung funktionieren können und fordert ein eigenständiges INZ-Budget, das Behandlungs- und Vorhaltekosten abdeckt …
- Politik
Die DKG sieht in der Reform der Notfallversorgung eine Chance, nach dem Beschluss des Bundestags am 15. Oktober 2026 fehlt jedoch noch die angemessene Finanzierung der Integrierten Notfallzentren (INZ). Nach dem aktuellen Reformgesetz bleibt die Unterfinanzierung der Klinik-Notaufnahmen bestehen.
Krankenhäuser werden zunehmend als Ersatz für wegbrechende Angebote im niedergelassenen Bereich genutzt. Wer keinen Arzttermin mehr erhält, sucht die rund um die Uhr geöffnete Notaufnahme auf. Das führt zu vielen Bagatellfällen, die Wartezeiten und Überlastung verursachen.
Die Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen Hilfesuchende in die richtige Behandlungsschiene lenken und stationäre Kapazitäten für tatsächliche Notfälle freihalten. Dafür müssen die Einrichtungen jedoch auf einer Finanzierungsgrundlage stehen, die die Kostenstrukturen eines Krankenhauses berücksichtigt. Die Finanzierung nach EBM erfüllt diese Anforderungen laut DKG nicht.
Notwendig ist ein eigenständiges Budget für Integrierte Notfallzentren (INZ), das regelmäßig überprüft und neu verhandelt werden kann. Kritisch sieht die DKG außerdem die Rolle der erweiterten Landesausschüsse. Sie sollen bei fraglicher Expertise über die Einrichtung Integrierter Notfallzentren an Krankenhäusern entscheiden, obwohl dies grundsätzlich Aufgabe der Länder ist. Die Ausschüsse könnten nach Ansicht der DKG lediglich Vorschläge unterbreiten. An dieser Stelle sieht die DKG den größten Korrekturbedarf des Gesetzgebers.
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