DKG fordert Streichung der krankenhausübergreifenden Fallzusammenführung aus dem GKV-Spargesetz
Einzelne Korrekturen am GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gehen laut DKG in die richtige Richtung, doch die Verdopplung der Prüfquote und die krankenhausübergreifende Fallzusammenführung bleiben zentrale Kritikpunkte…
- MD
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bewertet die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz als unzureichend. Zwar gingen einzelne Korrekturen in die richtige Richtung, doch das Gesetz bringe für die finanziell ohnehin belasteten Kliniken weitere Verschlechterungen.
Konkret begrüßt die DKG drei Punkte: die neue MD-Prüfquote von einem Prozent für Krankenhäuser mit einer Nichtbeanstandungsquote von mindestens 90 Prozent, den angekündigten Rechnungszuschlag sowie die Abschaffung der Hybrid-DRGs zum 1. Januar 2028 mit Einführung der Kurzzeitfallpauschalen.
Gleichzeitig warnt die DKG vor einer massiven Ausweitung des Prüfaufwands. Die durchschnittliche Prüfquote bei Einzelfallprüfungen steige von rund zwölf auf rund 25 Prozent. Die neue Prüfquotenklasse könne diesen Anstieg nicht kompensieren. Zudem bedeute eine Auffälligkeit bei der Prüfung nicht automatisch eine Falschabrechnung, sondern oft unterschiedliche medizinische Bewertungen.
Besonders scharf kritisiert die DKG die krankenhausübergreifende Fallzusammenführung. Sie mache die Vergütung eines Krankenhauses von Dokumentationen und Kodierungen abhängig, die in einer anderen Klinik erfolgen. Die DKG fordert deren ersatzlose Streichung.
Der Rechnungszuschlag kompensiere den bisherigen nur teilweise und schaffe keine dauerhafte wirtschaftliche Sicherheit, erklärte die stellvertretende DKG-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Henriette Neumeyer. Die DKG fordert konsequente Strukturreformen.
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