DKG Forderungen zur Krankenhausreform

Der Entwurf zum Krankenhausversorgungs- und Reformgesetz greift wichtige Themen auf, bleibt aber lückenhaft. Fehlanreize, Bürokratie und unklare Zuständigkeiten blockieren Fortschritte…

29. August 2025
  • Politik

Die mit dem KHVVG begonnene Reform gilt als richtiger Schritt. Die bundesweit einheitlichen Leistungsgruppen können Transparenz schaffen und den Strukturwandel beschleunigen. Entscheidend ist, dass Länder diese flexibel anwenden können und Ausnahmen für spezialisierte Fachkliniken bestehen. Zu starre Vorgaben drohen Versorgungslücken zu verstärken.

Auch die Qualitätssicherung ist reformbedürftig. Aktuell stehen sich Kriterien der Leistungsgruppen und Regelungen des G-BA unklar gegenüber. Damit drohen Vergütungsausfälle trotz erteilter Versorgungsaufträge. Gefordert wird eine klare Abgrenzung, doppelte Vorgaben sind zu vermeiden.

Die geplante Vorhaltefinanzierung erweist sich als bürokratisch und fehleranfällig. Stattdessen soll ein alternatives, fallzahlunabhängiges Modell entwickelt werden. Übergangsweise können bestehende Zuschläge gestärkt werden. Zudem soll der Fixkostendegressionsabschlag früher entfallen, um Strukturreformen nicht zu behindern.

Mindestvorhaltezahlen und die Verbotsliste onkochirurgischer Leistungen gelten als ungeeignet. Sie sind weder evidenzbasiert noch rechtssicher und sollen ersatzlos gestrichen werden. Auch das Einvernehmen der Krankenkassen beim Transformationsfonds wird kritisiert, da es Länderkompetenzen einschränkt.

Weitere Punkte sind die praxistaugliche Erweiterung des Standortbegriffs, eine evidenzbasierte Ambulantisierung, die Weiterentwicklung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen mit Gesamtbudget und die Abschaffung des Bundes-Klinik-Atlas zugunsten bestehender Verzeichnisse.

Zusammengefasst fordert die DKG weniger Bürokratie, klare Zuständigkeiten und eine echte Entlastung der Krankenhäuser. Nur durch bessere Regeln kann die Reform stabile Versorgungsstrukturen sichern.

Quelle:
daskrankenhaus.de