DKG-Pressekonferenz: Sparvorgaben, Reformoffenheit und zentrale Managementaufgaben

Trotz Sparvorgaben eröffnet 2026 Chancen für strukturelle Reformen, Bürokratieabbau und neue Versorgungsmodelle. Krankenhäuser müssen die Weichen für mehr Effizienz, Resilienz und Zukunftsfähigkeit stellen…

15. Januar 2026
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Auf der DKG-Pressekonferenz vom 15. Januar 2026 wurde das Jahr 2026 als „klar im Zeichen des Sparens“ verortet. Gleichzeitig wurde auf offene Punkte bei der Umsetzung der Krankenhausreform sowie auf den seit Jahren angekündigten Bürokratieabbau hingewiesen. Für das Krankenhausmanagement bedeutet dies ein weiteres Jahr mit hoher Unsicherheit, engen finanziellen Spielräumen und parallel wachsenden Anforderungen.

2026 als Sparjahr und Erwartung an Strukturimpulse

Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß, betont, dass es bei den Vorschlägen der GKV-Finanzkommission nicht nur um kurzfristige Einsparungen oder höhere Eigenbeteiligungen gehen dürfe. Erwartet würden vielmehr Vorschläge, die „tatsächlich Strukturveränderungen“ brächten. Zwar seien Strukturreformen im Krankenhausbereich „auf dem Weg“, größere Veränderungen an anderen Stellen stünden jedoch aus.

Erstes Sparpaket: 1,8 Mrd. Euro und begrenzter Inflationsausgleich

Gaß beschreibt das „erste Sparpaket“ als kurzfristige Zäsur: Der Koalitionsausschuss habe Einsparungen von 20 Mrd. Euro festgelegt, davon 1,8 Mrd. Euro im Krankenhausbereich. Gaß widerspricht der Einordnung als „Überzahlungen“ und stellt stattdessen nicht refinanzierte Kosten in den Vordergrund, die aus politischen Rahmenbedingungen und Auflagen resultieren, insbesondere aus Personal- und Strukturvorgaben. Zugleich sei der Verhandlungsspielraum zur Veränderung von Landesbasisfallwerten und Psychiatrieentgelten abgesenkt worden, sodass ein voller Inflationsausgleich für 2026 nicht mehr verhandelbar sei. Für 2027 und die folgenden Jahre sei dieser Effekt im Vermittlungsausschuss jedoch nicht wie geplant fortgeschrieben worden. Ab 2027 soll der Inflationsausgleich zumindest wieder verhandelbar sein.

Kostentreiber-Debatte

Die DKG greift den Vorwurf auf, Krankenhäuser seien der zentrale Kostentreiber im Gesundheitswesen, und stellt ihm einen „Faktencheck“ gegenüber. Demnach stiegen die GKV-Leistungsausgaben im Zeitraum von 2010 bis 2024 von 164 Mrd. auf 312 Mrd., während der Anteil der Krankenhausfinanzierung im selben Zeitraum von 35,6 auf 32,7 Prozent sank. Als Gründe für die Kostendynamik werden mehr Fälle sowie wachsende Anforderungen an die Krankenhausversorgung genannt, darunter mehr Pflegepersonal seit 2017 sowie Struktur- und Qualitätsvorgaben. Diese Vorgaben seien zudem in „aufwendige, hochbürokratische Prüfregime“ eingebettet. Zusätzlich wird betont, dass die Krankenhausausgaben „en bloc“ unter anderem Personal sowie medizintechnische und arzneimitteltechnische Ausstattung umfassen.

Realistische Einsparhebel im Krankenhaus: Deregulierung, Standortlogik, Ambulantisierung und Klinikatlas

Die DKG sieht Einsparpotenziale vor allem in der Reduzierung des Aufwands. Als Beispiel wird die „Deregulierung kleinteiligster Personalvorgaben“ genannt. Diese seien vielfach nicht evidenzbasiert, sondern normativ gesetzt und belasteten die Krankenhäuser massiv. Zudem kritisiert Gaß die Standortdefinition in der Krankenhausreform. Die 2.000-Meter-Regel führe faktisch dazu, dass jeder Standort den vollen Aufwand betreiben und komplementäre Leistungsgruppen sowie Strukturvorgaben vorhalten müsse. Gaß stellt an dieser Stelle klar: „Wir brauchen eine andere Standortdefinition.“

Für die Ambulantisierung am Krankenhaus wird eine Differenzierung des DRG-Katalogs in einen Kurzliegerbereich beschrieben. In diesem werden Verweildauern freigegeben und es werden Anreize zur Verweildauerverkürzung bis hin zur tagesgleichen Behandlung gesetzt. Eine reine Verlagerungslogik wird als unrealistisch eingestuft, insbesondere mit Blick auf eine weitere Ausweitung des Hybridbereichs.

Als weiterer Ansatz wird erneut nachdrücklich die Abschaffung des Klinikatlas gefordert. Er werde von der Bevölkerung nicht angenommen, enthalte keine ausreichenden Informationen, verursache Kosten und erzeuge zusätzlichen Aufwand, da Krankenhäuser über Routinedaten und Qualitätsberichte hinaus Daten liefern müssen, die im Klinikatlas dann nicht erscheinen. Zudem wird ein Einsparpotenzial durch eine bessere Steuerung von Notfallpatienten genannt, einschließlich einer Gebühr für Personen, die sich nicht steuern lassen wollen.

Krankenhausreform und sektorübergreifende Einrichtungen: fehlende Klarheit und offene Flanken

Die DKG beschreibt die Krankenhausreform als noch nicht endgültig beschlossen. Den Krankenhäusern sei weder die Finanzierung der kommenden Jahre noch die Ausgestaltung der leistungsgruppenbezogenen Planung bekannt. Auch den Ländern seien ihre Gestaltungsmöglichkeiten unklar. Es wird ein mögliches Vermittlungsverfahren angesprochen und der politische Prozess kritisiert, der ohne Konsens mit den Ländern, den Trägern und der GKV gestartet wurde.

Gleichzeitig wird die Perspektive formuliert, dass in den kommenden zehn Jahren mehrere hundert Krankenhausstandorte umgebaut, fusioniert oder in sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen umgewandelt werden könnten, sofern die entsprechenden Rahmenbedingungen konsequent gesetzt werden. Als zentrale offene Flanke nennt die DKG die Vorhaltefinanzierung: Es gebe keine gesicherte Absicherung der Strukturkosten. Häuser, die komplexe Leistungen abgeben sollen, haben keine Möglichkeit, die wegfallenden Deckungsbeiträge zu refinanzieren. Ein weiteres Hindernis seien die unzureichenden Rahmenbedingungen für sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen. Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband seien schwierig und die gesetzlichen Grundlagen seien unklar. Dutzende Träger planen Umwandlungen, können ohne eine klare Perspektive zu Leistung und Finanzierung jedoch keine belastbare Planung vornehmen.

In der Diskussion wird zudem die Abhängigkeit vom Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigungen für den ambulanten Versorgungsauftrag sektorübergreifender Einrichtungen betont. Als Konzept wird genannt, dass die Bundesländer eine sektorübergreifende Planungskompetenz erhalten müssten, um einen ambulanten Versorgungsauftrag dauerhaft zuweisen zu können. Für die Finanzierung wird ein angemessen kalkuliertes Gesamtbudget für einen definierten Versorgungsauftrag skizziert.

Resilienz und Datenfähigkeit: wachsende Anforderungen zusätzlich zur Reformagenda

Ein weiterer Schwerpunkt war vor dem Hintergrund des Stromausfalls in Berlin das Thema Resilienz. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Frau Prof. Dr. Henriette Neumeyer, beschrieb die Anforderungen an die Vorbereitung, die Kommunikation im Ernstfall sowie die bauliche Ertüchtigung und die verlässliche Notstromversorgung. Gleichzeitig nehmen europäische Anforderungen zu. Sie forderte eine nationale Resilienzstrategie für Krankenhäuser und verwies auf ein Gutachten, das einen Stufenansatz beschreibt: 2,7 Mrd. Euro für Cybersicherheit und Sabotageabwehr sowie 15 Mrd. Euro für Verteidigungsfähigkeitsanforderungen.

Bezüglich der Datenfähigkeit führte Neumeyer aus, dass der europäische Datenraum strukturierte und interoperable Datenlieferungen durch Krankenhäuser erfordere, während Krankenhaussoftwaresysteme hierfür nicht ausreichend interoperabel seien. Es werden positive Effekte aus dem Krankenhauszukunftsgesetz genannt, zugleich wird ein Bedarf in Richtung „KHZG 2.0“ geäußert, damit Daten für Prävention nutzbar werden.

Fazit

Die DKG verknüpft das Jahr 2026 mit kurzfristigen Sparvorgaben sowie der Erwartung struktureller Reformimpulse, die nicht nur fiskalischer Natur sind. Im Krankenhausbereich stehen dabei ein begrenzter Inflationsausgleich im Jahr 2026, hohe Aufwendungen durch Vorgaben und Prüfregime sowie die Forderung nach Entlastung durch Deregulierung und praktikablere Standort- und Ambulantisierungslogiken im Fokus. Als zentrale Hürden für die Krankenhausreform werden mangelnde Planungssicherheit und offene Flanken – insbesondere bei der Vorhaltefinanzierung und bei sektorübergreifenden Einrichtungen – benannt. Zusätzlich erweitert das Skript die Managementagenda um Resilienz- und Datenanforderungen, die parallel zu Finanz- und Strukturfragen bewältigt werden müssen.

Quelle:
medinfoweb.de

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