DKG veröffentlicht Umsetzungshinweise zur ePA für Krankenhäuser

Das Digital-Gesetz verpflichtet Krankenhäuser ab Januar 2025 zur Interaktion mit der ePA. Die DKG hat dazu aktualisierte Umsetzungshinweise erarbeitet…

13. Juli 2026
  • Digitale Klinik
  • Politik

Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) erhalten ab Januar 2025 alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch eine elektronische Patientenakte, sofern sie aktiv widersprechen. Das neu eingeführte Opt-out-Prinzip schafft die Grundlage für eine deutlich breitere Nutzung der ePA als bisher.

Für Krankenhäuser entstehen dadurch weitreichende Verpflichtungen. Die Einführung betrifft Kernprozesse wie Aufnahme und Entlassung und stellt Kliniken vor rechtliche, technische und organisatorische Herausforderungen.

Die Geschäftsstelle der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat in Zusammenarbeit mit Fachexperten aus Mitgliedsverbänden und Krankenhäusern aktualisierte Umsetzungshinweise erarbeitet. Diese gliedern sich in zwei Teile: Der rechtliche Teil erläutert Pflichten, Befugnisse und Rechte nach dem DigiG, darunter Unterstützungs- und Informationspflichten der Krankenhäuser sowie Patientenrechte. Der prozessual-technische Teil beschreibt Funktionen der ePA, Anforderungen an die Integration in Primärsysteme, technische Komponenten, mögliche Architekturvarianten und Hinweise zur Nutzung in relevanten Kernprozessen.

Die Hinweise haben empfehlenden, keinen normativen Charakter. Da offene Fragen bestehen und weitere gesetzliche sowie spezifikatorische Entwicklungen erwartet werden, aktualisiert die DKG beide Dokumente laufend. Ergänzend steht ein Deep-Dive-Format bereit, in dem Krankenhäuser aus der Pilotierung berichten.

Quelle:
dkgev.de

Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.