DKG zur Verordnung zu Leistungen der GKV bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-COV-2

29. Mai 2020
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Wichtiger Schritt zur Eindämmung der Epidemie, aber Krankenkassen konterkarieren die Strategie

„Es ist gut, dass die Ministerverordnung die asymptomatische Testung der Mitarbeiter der Kliniken einbezieht und deren Finanzierung sicherstellt“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. „Konsequente Testung im Krankenhaus ist ein zentraler Baustein zur Bekämpfung des Virus in der jetzigen Phase. Damit wird zugleich ein höheres Maß an Sicherheit für die Patienten und die Mitarbeiter geschaffen“, so Baum …

Quelle:

dkgev.de


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