DKK 2026: Bund und Länder ringen um Spielräume bei Mindestvorgaben
Auf dem DKK 2026 rückt die Krankenhausreform erneut in den Fokus. Besonders umstritten sind Ausnahmeregelungen bei Mindestvorgaben. Zugleich bleiben Fragen zur Bedarfsplanung und Notfallreform ungeklärt…
- Politik
Die Krankenhausreform prägt die gesundheitspolitische Debatte auf dem Deutschen Krebskongress (DKK) 2026. Grundlage ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das 2024 in Kraft trat. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Ministerium und Ländern bewerten die Reform als notwendigen Schritt. Zugleich sehen sie Grenzen. Der stationäre Sektor gilt als strukturell überlastet. Weitere Reformen in der ambulanten Versorgung und in der Notfallsteuerung gelten als erforderlich.
Besonders kontrovers diskutierten die Beteiligten geplante Ausnahmeregelungen. Streit besteht bei Mindestvorhaltezahlen und Mindestmengen. Kritiker warnen, zu viele Ausnahmen gefährdeten Qualität und Glaubwürdigkeit der Reform. Das Bundesministerium für Gesundheit verweist auf die Zuständigkeit der Länder für die konkrete Planung. Ob Ausnahmen genutzt werden, liegt in deren Verantwortung.
Offen bleibt zudem die Frage nach dem tatsächlichen Versorgungsbedarf. Derzeit orientiert sich die Planung stark an bisherigen Fallzahlen. Eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung existiert nicht. Auch die Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung besteht fort.
Als mögliche Hebel gelten die Notfallreform und eine stärkere Regionalisierung. Beide Ansätze sollen Planung und Steuerung verbessern. Einigkeit herrscht darin, dass die Reform kein Endpunkt ist, sondern ein langfristiger Transformationsprozess.
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