Dokumentation in der Praxis – Saubere Kodierung vermeidet Ärger
- Ökonomie
Bei der kassenärztlichen Abrechnung muss stets die Behandlungsdiagnose und der entsprechende ICD-10GM-Kode angegeben werden. Hausärztinnen und -ärzte müssen endständig bis zur vierten Stelle kodieren. Dieselbe Regelung gilt auch für fachärztlich tätige Kolleginnen und Kollegen, die außerhalb ihres Fachgebietes tätig werden…
arzt-wirtschaft.de
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.