Dokumentation in der Praxis – Saubere Kodierung vermeidet Ärger

9. Februar 2022
  • Ökonomie

Bei der kassenärztlichen Abrechnung muss stets die Behandlungsdiagnose und der entsprechende ICD-10GM-Kode angegeben werden. Hausärztinnen und -ärzte müssen endständig bis zur vierten Stelle kodieren. Dieselbe Regelung gilt auch für fachärztlich tätige Kolleginnen und Kollegen, die außerhalb ihres Fachgebietes tätig werden…

Quelle:

arzt-wirtschaft.de


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