DRG-Systemzuschlag für 2022 vereinbart

7. Dezember 2021
  • Ökonomie

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2022 in Höhe von 1,26 € pro Fall vereinbart. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,00 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,26 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.

Quelle:

g-drg.de


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