EBM 2026: KBV veröffentlicht aktualisierte Abrechnungsgrundlage
Die KBV hat den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für das 1. Quartal 2026 veröffentlicht. Die neue Fassung greift aktuelle Entwicklungen auf und bleibt zentrale Grundlage der vertragsärztlichen Abrechnung…
- Ökonomie
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) liegt in einer überarbeiteten Fassung für das 1. Quartal 2026 vor. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt damit erneut die verbindliche Abrechnungsgrundlage für die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung bereit. Der EBM regelt bundesweit die Bewertung und Vergütung ärztlicher Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen.
Mit der Aktualisierung reagiert die KBV auf medizinische, strukturelle und gesetzliche Veränderungen. Anpassungen des EBM erfolgen regelmäßig, um neue Versorgungsformen, veränderte Leistungsinhalte und rechtliche Vorgaben sachgerecht abzubilden. Der überarbeitete Maßstab sorgt so für Kontinuität und Planungssicherheit in den Praxen.
Auch in der neuen Fassung bleibt der EBM ein zentrales Steuerungsinstrument der ambulanten Versorgung. Er bildet die Grundlage für eine einheitliche, transparente und nachvollziehbare Leistungsabrechnung im vertragsärztlichen Bereich.
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