Ein Datenaustausch zwischen ePA und DiGA soll unter der Kontrolle der Versicherten liegen

8. Juli 2021
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Digitale Gesundheitsanwendungen: Interoperabilität mit elektronischer Patientenakte geplant
 
Ab dem 1. April 2023 sollen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) den Datenexport in die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglichen. Dies sieht ein Verordnungsentwurf des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­iums (BMG) vor, mit dem die Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) ergänzt und angepasst werden soll. Der Entwurf definiert in diesem Zusammenhang auch die Anforderungen an die Interoperabilität näher. Insbesondere ist vorgesehen, dass der Austausch von Daten zwischen DiGA und der ePA des Versicherten unter der vollen Kontrolle des Versicherten erfolgen muss …

Quelle:

aerzteblatt.de


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