Elektronische Krankendokumentation unter Umständen ohne positive Indizwirkung

12. Juli 2021
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Rechtsanwältin Dr. med. Inken Kunze, KMH Kunze Mareck Hübel Rechtsanwälte
 
Einer elektronischen Krankendokumentation, die nachträgliche Änderungen entgegen § 630f Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB nicht erkennbar macht, kommt keine positive Indizwirkung dahingehend zu, dass die dokumentierte Maßnahme von dem Behandelnden tatsächlich getroffen worden ist. Der BGH hat mit Urteil vom 27.04.2021 – Az. VI ZR 84/19 – der Revision des klagenden Patienten einer Augenärztin insoweit stattgegeben, dass das Berufungsurteil des OLG Oldenburg vom 06.02.2019 aufgehoben und zurückverwiesen wurde …

Quelle:

kmh-medizinrecht.de


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