Elektronische Patientenakte ab 2025 verpflichtend für gesetzlich Versicherte
Seit dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte, sofern sie nicht widersprechen. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, medizinisch relevante Informationen einzutragen. Die ePA erleichtert den Informationsaustausch, bietet Vorteile bei Medikamentenübersichten und verbessert die Versorgung.
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Die elektronische Patientenakte (ePA) wird seit dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Krankenversicherten eingerichtet, wenn diese nicht ausdrücklich widersprechen. Grundlage ist § 341 SGB V. Mit der Opt-Out-Regelung soll eine flächendeckende Nutzung erreicht werden. Internationale Erfahrungen lassen einen Anteil von über 90 Prozent erwarten.
Ärztinnen und Ärzte müssen die ePA mit relevanten Informationen befüllen. Diese Pflicht besteht bereits, gewinnt aber mit der breiten Einführung an Bedeutung. Ziel ist eine zeitnahe und vollständige Dokumentation medizinischer Befunde, Diagnosen und Therapien.
Die ePA unterscheidet sich maßgeblich von der Praxisdokumentation. Während Praxen weiterhin verpflichtet sind, eine detaillierte Behandlungsdokumentation zu führen, stellt die ePA eine vom Patienten verwaltete Akte dar. Beide Dokumentationsformen bestehen parallel.
Neu in der ePA 3 ist die Integration von Daten zu verordneten Medikamenten über den E-Rezept-Fachdienst. Dies ermöglicht einen umfassenderen Überblick über Arzneimitteltherapien aus unterschiedlichen Fachrichtungen. Für die Versorgung bedeutet dies eine bessere Koordination und höhere Sicherheit.
Patientinnen und Patienten behalten ein Widerspruchsrecht. Vor der Einrichtung haben sie sechs Wochen Zeit, den Start der ePA abzulehnen. Auch ein späterer Widerspruch ist jederzeit möglich. In diesem Fall muss die Krankenkasse die Akte und alle enthaltenen Daten löschen.
Für die Nutzung ist eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur erforderlich. Praxen müssen das ePA-Modul ihres Systems aktivieren und über einen elektronischen Heilberufsausweis verfügen. Damit wird die ePA zu einem zentralen Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland.
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