ePA 2026: Opt-out-Verfahren macht digitale Patientenakte zum Standard für alle gesetzlich Versicherten

Ab 2026 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte. Das Opt-out-Verfahren ersetzt die bisherige freiwillige Registrierung. Ein Widerspruch bleibt jederzeit möglich…

14. Juli 2026
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Mit der ePA 2026 wechselt Deutschland von der freiwilligen Registrierung zum Opt-out-Verfahren. Alle gesetzlich Versicherten erhalten die digitale Akte automatisch. Wer widersprechen will, wendet sich kostenfrei und ohne Begründungspflicht an seine Krankenkasse. Ein späterer Sinneswandel ist möglich, allerdings werden dann keine rückwirkenden Daten erfasst.

Die ePA bündelt Arztbriefe, Laborwerte, Röntgenbilder, Impfpass und Mutterpass digital. Versicherte können über eine App eigene Dokumente hochladen und Ärzten zeitlich begrenzte Zugriffsrechte erteilen. Die Krankenkassen stellen die Akte bereit, haben aber selbst keinen Zugriff auf die Inhalte.

Technisch basiert das System auf der Telematikinfrastruktur (TI), einem vom öffentlichen Internet getrennten Netzwerk. Alle Daten werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt und im maschinenlesbaren Standard HL7 FHIR gespeichert. Das ermöglicht den Datenaustausch zwischen Praxen, Apotheken und Krankenhäusern und erlaubt Algorithmen, Medikamentenwechselwirkungen automatisch zu erkennen.

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz verbietet die kommerzielle Nutzung der Daten sowie den Zugriff durch Arbeitgeber und Lebensversicherungen. Chronisch kranke Patienten sollen besonders profitieren, da Fachärzte direkt auf Vorbefunde zugreifen können. Studien in The Lancet, dem NEJM und dem Deutschen Ärzteblatt belegen Vorteile für Versorgungsqualität und Kosteneffizienz, verweisen aber auf die Bedeutung von Transparenz und nutzerfreundlicher Software. Künftig sollen Wearables angebunden und KI-Auswertungen anonymisierter Daten ermöglicht werden.

Quelle:
medicalblogs.de

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