Erörterungsverfahren: Krankenkasse nicht zur Übernahme von Rechtsanwaltskosten verpflichtet
Das Sozialgericht und das Bundessozialgericht lehnten die Erstattung von Rechtsanwaltskosten eines Krankenhauses im Rahmen eines Erörterungsverfahrens ab, da es hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt.
- MD
- Ökonomie
Die M. Krankenhaus gGmbH scheiterte vor dem Sozialgericht und in der Revision vor dem Bundessozialgericht mit ihrem Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die im Rahmen eines vorgerichtlichen Erörterungsverfahrens entstanden waren. Im zugrundeliegenden Fall hatte die beklagte Krankenkasse eine Rechnung zunächst beglichen, aber im Rahmen einer Abrechnungsprüfung Zweifel an einer Nebendiagnose geäußert. Nach Einleitung eines Erörterungsverfahrens akzeptierte die Krankenkasse letztlich die Position des Krankenhauses, wodurch das Verfahren beendet wurde. Die Richter entschieden jedoch, dass weder die Vorschriften des Krankenhausfinanzierungsgesetzes noch der Prüfverfahrensvereinbarung eine Grundlage für die Erstattung von Anwaltskosten bieten. Auch eine analoge Anwendung anderer Vorschriften, wie der Verwaltungsgerichtsordnung, wurde ausgeschlossen, da es an einer planwidrigen Regelungslücke mangelt und das Erörterungsverfahren kein förmliches Vorverfahren darstellt. Ebenso scheidet ein Schadensersatzanspruch mangels Pflichtverletzung der Krankenkasse aus. Das Urteil unterstreicht, dass Krankenhäuser die Kosten für anwaltliche Vertretung in solchen Verfahren selbst tragen müssen…
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