Erreichbar trotz Urlaub: Was Beschäftigte rechtlich müssen und was nicht
Viele Beschäftigte bleiben auch im Urlaub erreichbar. Arbeitsrechtlich gilt jedoch klar: Freizeit dient der Erholung. Nur wenige Ausnahmen erlauben anderes…
- Personal
Trotz Urlaub bleiben viele Beschäftigte für den Arbeitgeber erreichbar. Eine aktuelle Studie zeigt, dass insbesondere Kurznachrichten und E-Mails auch an freien Tagen gelesen werden.
Arbeitsrechtlich ist die Lage eindeutig. Eine Verpflichtung zur Erreichbarkeit besteht grundsätzlich nur während der vereinbarten Arbeitszeit. Abende, Wochenenden, Feiertage und der gesetzliche Erholungsurlaub dienen der Regeneration. Dienstliche Anrufe, Mails oder Nachrichten müssen in dieser Zeit nicht beantwortet werden. Abweichungen sind nur zulässig, wenn sie klar geregelt sind, etwa durch eine Betriebsvereinbarung oder vertraglich vereinbarte Rufbereitschaft.
Auch für Führungskräfte gilt kein Automatismus zur ständigen Erreichbarkeit. Kündigungen wegen Nichterreichbarkeit sind in der Regel unwirksam, solange keine rechtlich zulässige Pflicht verletzt wurde. Ein gesetzlich verankertes Recht auf Nichterreichbarkeit existiert in Deutschland bislang nicht. Auf EU-Ebene wird dieses Thema jedoch erneut aufgegriffen. Ziel sind verbindliche Regeln für gesundheitsgerechte Arbeit im digitalen Zeitalter.
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