Erste interdisziplinäre Leitlinie zur Suizidhilfe soll 45 Empfehlungen umfassen
Erste interdisziplinäre Leitlinie zur Suizidhilfe soll Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen Orientierung im Umgang mit Todeswünschen geben, denn die Zahl assistierter Suizide ist seit 2020 gestiegen…
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Mit der Leitlinie „Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung“ soll erstmals ein interdisziplinärer Rahmen für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen entstehen. Sie werden immer wieder mit Menschen in existenzieller Not konfrontiert, die den Wunsch äußern, zu sterben.
Die 45 Empfehlungen sollen helfen, Todeswünsche angemessen zu verstehen, fundierte Informationen und Beratung zu ermöglichen sowie die Voraussetzungen einer freiverantwortlichen Suizidentscheidung fachlich zu bewerten. Zudem sollen sie über bestehende alternative Handlungsmöglichkeiten aufklären. Erarbeitet haben sie unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus Medizin, Pflege und Angehörigenorganisationen.
Erlaubt ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn er dem Willen des Patienten entspricht. Straffrei ist auch die Beihilfe zur Selbsttötung, etwa durch die Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels. Aktive Sterbehilfe ist dagegen strafbar. Das Bundesverfassungsgericht kippte 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe, weil es das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletze.
Entwürfe für einen gesetzlichen Rahmen fanden 2023 im Bundestag keine Mehrheit. Im September sprach sich der Deutsche Juristentag für ein Gesetz zur Sterbebegleitung aus. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) bemängelt, dass konkrete Standards für den Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung aus medizinischer, ethischer und rechtlicher Perspektive fehlen.
Laut Universität Halle (Saale) meldeten Suizidhilfe-Organisationen 2025 mehr als 1.200 Fälle assistierter Suizide, die Dunkelziffer liege womöglich deutlich höher. Das Statistische Bundesamt zählte 2025 11.334 Suizide, 9,3 Prozent mehr als im Vorjahr.
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