Erste Lesung im Bundestag: GKV-Spitzenverband fordert Notfallreform ohne Abstriche
Zur ersten Lesung der Notfallreform im Bundestag begrüßt der GKV-Spitzenverband den Gesetzentwurf und fordert, Integrierte Notfallzentren, einheitliche Ersteinschätzung und einen geregelten Rettungsdienst konsequent umzusetzen…
- Politik
Anlässlich der ersten Lesung der Notfallreform im Bundestag hat sich der GKV-Spitzenverband klar hinter den Gesetzentwurf gestellt. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende, sieht darin zentrale eigene Forderungen des Verbandes aufgegriffen. Das Bundeskabinett hatte die Reform im April beschlossen.
Kernstück des Gesetzentwurfs sind Integrierte Notfallzentren (INZ) an geeigneten Krankenhausstandorten. Sie bestehen aus einem gemeinsamen Tresen, der Notaufnahme und einer KV-Notdienstpraxis. Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen sollen dort gemeinsam ambulante Akutfälle fallabschließend behandeln und die Notaufnahmen entlasten.
Ein bundesweit einheitliches Ersteinschätzungsverfahren soll Hilfesuchende schneller in die passende Versorgungsebene leiten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll dafür bundeseinheitliche Standards sowie Mindestanforderungen an Ausstattung und Personal der KV-Notdienstpraxen festlegen. Die Leitstellen 116117 und 112 sollen künftig verbindlich kooperieren.
Der GKV-Spitzenverband begrüßt ausdrücklich, dass der Rettungsdienst als eigenständiges Leistungsrecht in das SGB V aufgenommen werden soll. Entgelte für rettungsdienstliche Leistungen sollen künftig nicht mehr einseitig durch Länder oder Kommunen festgelegt, sondern flächendeckend zwischen Krankenkassen und Leistungserbringenden verhandelt werden. Stoff-Ahnis fordert, die Reformelemente ohne Abstriche umzusetzen.
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