Ersteinschätzung von Notfällen: BMG kassiert GBA-Richtlinie
Die bundesweit einheitliche Ersteinschätzung von Notfällen für Krankenhäuser wird 2024 nicht wie geplant an den Start gehen
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Die bundesweit einheitliche Ersteinschätzung von Notfällen für Krankenhäuser wird 2024 nicht wie geplant an den Start gehen. Eine entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) wurde Mitte September vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beanstandet. Das oberste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hatte die Richtlinie, die noch auf einen Auftrag der Großen Koalition zurückging, im Juli beschlossen und damit ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren für Hilfesuchende beschrieben, die sich zur Behandlung eines Notfalls an ein Krankenhaus wenden. Das Scheitern der Richtlinie, die vom GBA selbst als „Übergangslösung“ bis zum Inkrafttreten der Krankenhausreform positioniert wurde, war von einigen Beobachtern erwartet worden…
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