Erweiterte Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Früherkennung
ohne dass eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen erforderlich ist.
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Der vorliegende Referentenentwurf des „Gesundheitsdatennutzungsgesetzes“ von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht vor, dass die Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten zukünftig für verschiedene Forschungszwecke und zur Früherkennung von Krankheiten wie Krebs genutzt werden können, ohne dass eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen erforderlich ist. Diese Neuregelungen eröffnen neue Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten und sollen dazu beitragen, die medizinische Forschung und die Früherkennung von Erkrankungen zu verbessern…
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