EU AI Act: Pflichtschulungen nach Artikel 4 betreffen alle Unternehmen
Seit Februar 2025 gilt der EU AI Act. Artikel 4 verpflichtet alle Unternehmen zu nachweisbaren KI-Schulungen. Ohne Umsetzung drohen Haftung, Reputationsverlust und strategische Nachteile…
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Der EU AI Act regelt seit Februar 2025 den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Europa. Zentrales Element ist Artikel 4, der Unternehmen aller Branchen dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten im sicheren Umgang mit KI-Systemen zu schulen.
Auch gelegentliche Nutzer:innen von Anwendungen wie ChatGPT oder Copilot müssen über nachweisbare Kompetenzen verfügen. Fehlende Schulungen führen zwar nicht zu direkten EU-Bußgeldern, bergen aber erhebliche Risiken. Unternehmen verstoßen gegen ihre Sorgfaltspflicht, Geschäftsführungen können persönlich haftbar gemacht werden und es können Schadensersatzforderungen gestellt werden. Hinzu kommen Gefahren durch Fehlentscheidungen, Datenschutzverstöße und den Verlust von geistigem Eigentum.
Für Unternehmen empfiehlt sich daher ein dreistufiges Vorgehen: Pflichtschulungen gemäß Artikel 4, eine verbindliche, interne KI-Richtlinie und die Definition klarer Anwendungsfelder. Anbieter wie BridgeAI unterstützen mit digitalen Lernmodulen, Status-Quo-Tests und Zertifikaten. Praxisbeispiele zeigen, dass neben der rechtlichen Absicherung auch die Effizienz und Innovationsfähigkeit steigen. Wer frühzeitig handelt, sichert Compliance und verschafft sich Vorteile im Wettbewerb.
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