EU-Gesundheitsdatenraum könnte Zugriffsrechte in der ePA erweitern
Die BfDI fordert verständlichere Informationen zur ePA statt niedrigerer Sicherheitsstandards. Zugleich plant die Bundesregierung neue Funktionen, während EHDS, KI-Datennutzung und Kassen-Präventionsprojekte Datenschutzvorgaben erfordern…
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Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht die geringe aktive Nutzung der elektronischen Patientenakte nicht als Grund für niedrigere Sicherheitsanforderungen. Louisa Specht-Riemenschneider fordert, Versicherte verständlicher und adressatengerechter über die ePA zu informieren. Nach einer BfDI-Erhebung sehen 42 Prozent der bislang nicht authentifizierten Versicherten derzeit keinen Bedarf für eine aktive Nutzung.
Specht-Riemenschneider betont den besonderen Schutzbedarf der ePA, weil dort besonders sensible Gesundheitsdaten gespeichert werden. Krankenkassen müssten deshalb allen Versicherten ein hohes Sicherheitsniveau anbieten. Eine einfachere Einstiegsmöglichkeit auf Wunsch der Versicherten sei möglich, ein starkes Absenken der Schutzstandards werde sie jedoch nicht akzeptieren. Strittig bleibt zwischen BfDI und Krankenkassen der Umgang mit biometrischen Zugangsdaten.
Parallel will die Bundesregierung die Digitalakte ausbauen. Im aktualisierten Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen ist die ePA als Zugang zum geplanten Primärversorgungssystem vorgesehen. Über die ePA-App sollen Patienten zur Ersteinschätzung durch Terminservicestellen und bei Bedarf zur digitalen Terminbuchung geleitet werden.
Weitere Änderungen könnten durch den europäischen Gesundheitsdatenraum entstehen. Die bis März 2029 national umzusetzende EHDS-Verordnung gibt Versicherten laut Specht-Riemenschneider mehr Rechte bei Zugriffsrechten als die heutige ePA. Zudem fordert sie zweckorientierte EU-Vorgaben für KI-Datennutzung und kündigt BfDI-„Sandboxes“ für Präventionsprojekte der Krankenkassen an.
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