EUGH: Anspruch auf unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte

Der Europäische Gerichtshof hat am 26.10.2023 in der Rechtssache C-307/22 klargestellt, dass Patienten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte haben.

21. Mai 2024
  • MD

RA Bingül Suoglu

Der Europäische Gerichtshof hat am 26.10.2023 in der Rechtssache C-307/22 klargestellt, dass Patienten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte haben.
 
In der Vergangenheit stellte sich des Öfteren die Frage, ob Patienten die Kopie der Patientenakte unentgeltlich herausgegeben werden muss oder – wie es das Patientenrechtegesetz in § 630g Abs. 2 BGB vorsieht – hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden können…

Quelle:

med-juris.de


Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.