EUGH: Anspruch auf unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte
Der Europäische Gerichtshof hat am 26.10.2023 in der Rechtssache C-307/22 klargestellt, dass Patienten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte haben.
- MD
RA Bingül Suoglu
Der Europäische Gerichtshof hat am 26.10.2023 in der Rechtssache C-307/22 klargestellt, dass Patienten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte haben.
In der Vergangenheit stellte sich des Öfteren die Frage, ob Patienten die Kopie der Patientenakte unentgeltlich herausgegeben werden muss oder – wie es das Patientenrechtegesetz in § 630g Abs. 2 BGB vorsieht – hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden können…
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