Facharztgrenzen und Tageskliniken: Länder kritisieren starre Vorgaben des BMG
Der Entwurf zur Krankenhausreform von Nina Warken stößt auf Widerstand in den Ländern. Kritik kommt aus Bayern und Brandenburg. Die Definition von Fachkrankenhäusern bleibt unklar, die Facharztzuordnung ist zu starr. Auch die Gleichstellung von Tageskliniken mit stationären Einrichtungen wird bemängelt. Positiv aufgenommen wird die größere Flexibilität bei Ausnahmen und Kooperationen. Doch insgesamt bleibt der Eindruck: Viele offene Fragen, wenig Vertrauen.
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Der aktuelle Referentenentwurf von Nina Warken zur Krankenhausreform sorgt bei Landesminister:innen für Unmut. Besonders Bayern und Brandenburg melden erheblichen Änderungsbedarf an. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach kritisiert, dass zentrale Aspekte wie die Definition von Fachkrankenhäusern im Entwurf unzureichend geregelt seien. Die Verschiebung dieser Frage auf spätere Phasen im Gesetzgebungsprozess schüre Unsicherheit bei Planungsträgern und Klinikleitungen.
Auch die künftige Finanzierung der Betriebskosten durch den Bund sei nicht nachvollziehbar geregelt. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller bemängelt die enge Begrenzung bei der Anrechnung von Facharztleistungen. Ein Mediziner darf dem Gesetzentwurf zufolge nur drei von 61 Leistungsgruppen besetzen. Für die flächendeckende Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, sei das nicht praktikabel.
Zudem sehen die Länder Probleme in der Gleichstellung von Tageskliniken mit vollstationären Einrichtungen bei den Qualitätsvorgaben. Diese Regelung könnte bestehende ambulante Versorgungsstrukturen belasten.
Gleichwohl findet der Entwurf auch Zustimmung. Dass Länder künftig mehr Ausnahmen genehmigen dürfen und Klinikkooperationen stärker berücksichtigt werden, wird positiv bewertet. Dennoch bleibt der Wunsch nach weitergehender Flexibilität und klareren Regelungen bestehen. Der Reformprozess befindet sich in einer kritischen Phase. Die Rückmeldungen der Länder zeigen, dass wichtige Details noch ungelöst sind.
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