Fallpauschalen-Katalog 2025 und Vergütungsregelungen für das Jahr 2025 gemeinsam festgelegt

Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene haben am 7. Oktober 2024 den Entgeltkatalog für die Krankenhäuser gemeinsam verabschiedet. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich damit auf die für 2025 geltenden Fallpauschalen (DRG) verständigt.

15. Oktober 2024
  • Ökonomie


GKV-Spitzenverband

Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert für die somatischen Krankenhäuser ein Finanzierungsvolumen von über 65 Milliarden Euro. Gleichzeitig haben sich die Selbstverwaltungspartner auf den Pflegeerlöskatalog 2025 verständigt, über den die Finanzierung der Pflegepersonalkosten (Pflegebudgets) mit einer Größenordnung von weiteren über 20 Milliarden sichergestellt wird…

Link zu den InEK-Informationen zum DRG- und PEPP-Katalog sowie allen weiteren Informationen zur Krankenhausfinanzierung 2025:

Quelle:

gkv-spitzenverband.de


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