Fehlende FAB-Schlüssel verzerren die Leistungsgruppenzuordnung
Ein Maximalversorger warnt: Die offizielle FAB-Zuordnung bildet das Leistungsspektrum nur unzureichend ab. Erst interne Korrekturen zeigen die Realität. Aber: Dürfen Krankenhäuser eigene Zuordnungen vornehmen? Die Debatte ist eröffnet – mit weitreichenden Folgen für Krankenhausplanung und Vergütung.
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KAYSERS CONSILIUM
Falsche oder fehlende Fachabteilungszuordnungen (FAB) führen zu erheblichen Verzerrungen bei der Zuordnung von Leistungsgruppen in Krankenhäusern. Ein Maximalversorger zeigt, dass die offiziell vergebenen FAB-Schlüssel nicht ausreichen, um das tatsächliche Leistungsspektrum abzubilden. Die interne Differenzierung der FAB-Zuordnung ergab deutlich höhere Fallzahlen in spezialisierten internistischen Leistungsgruppen wie Pneumologie oder Nephrologie. Ohne diese Bereinigung werden diese Bereiche kaum oder gar nicht erfasst.
Die Konsequenzen sind weitreichend: Krankenhausplanung und -vergütung basieren auf diesen Daten. Falsche Zuordnungen können zu Unterfinanzierung und falschen Strukturentscheidungen führen. Das wirft kritische Fragen auf: Dürfen Krankenhäuser intern differenzierte FAB-Zuordnungen offiziell verwenden? Dürfen sie §21-Daten nachträglich korrigieren? Welche Kriterien gelten für die Zuordnung von Fachabteilungen?
Die Autoren warnen vor einem Dominoeffekt: Verzerrungen bei der Zuordnung internistischer Leistungsgruppen könnten auf chirurgische Bereiche übergreifen. Die Krankenhauslandschaft könnte durch falsche Planungsgrundlagen langfristig in eine Schieflage geraten. Klare Regeln und eine überarbeitete Methodik für die FAB-Zuordnung sind dringend erforderlich…
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