Liegt der Fallpauschalenkatalog 2026 unter dem Weihnachtsbaum?

Der Klinikverbund Hessen betrachtet die vorgegebene Frist für die Einreichung der Budgetunterlagen 2026 als praktisch undurchführbar…

7. November 2025
  • Ökonomie

Erstmals seit Einführung der DRG-Fallpauschalen steht der neue Fallpauschalenkatalog für das Jahr 2026 Anfang November noch aus. Grund ist die fehlende Festlegung der Hybrid-DRG 2026 nach § 115f SGB V, die ambulante und kurzstationäre Leistungen einheitlich vergüten sollen. Ohne klare Abgrenzung zwischen stationären und Hybrid-DRGs können Krankenhäuser weder Leistungen planen noch Budgets kalkulieren.

Der Klinikverbund Hessen kritisiert, dass die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Vorlage der Budgetunterlagen bis 31. Dezember damit nicht einhaltbar ist. Selbst bei baldiger Entscheidung zu den Hybrid-DRGs seien notwendige InEK Folgearbeiten, mit Anpassung der Fallgruppen, Vereinbarung des Katalogs, Zertifizierung des Grouper-Systems zeitlich nicht mehr zu bewältigen. Vorstand Achim Neyer und seine Stellvertreterin Julia Hefty fordern deshalb, die Frist und die Sanktionen bei verspäteter Abgabe gesetzlich auszusetzen, um finanzielle Nachteile für die Kliniken zu vermeiden.

Quelle:
klinikverbund-hessen.de

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