Tödlicher Blutverlust nach Zwillingsgeburt: Verspätete Behandlung führt zu Schuldspruch
Eine 30-jährige Frau stirbt nach Zwillingsgeburt an Blutverlust. Ärzte leiten trotz klarer Schockzeichen keine rechtzeitige Therapie ein. Das Gericht verurteilt sie wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen…
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Das Amtsgericht Nürtingen wertet das Verhalten zweier Ärzte als fahrlässige Tötung, weil sie nach massiver Blutung keine rechtzeitige Schocktherapie einleiteten. Die Patientin starb wenige Stunden nach der Geburt ihrer Zwillinge an einem hämorrhagischen Schock. Das Gericht sieht einen klaren Verstoß gegen medizinische Standards und bewertet diesen als ursächlich für den Tod.
Die 30-jährige Frau verlor während und nach der Geburt am 18. Januar 2023 mehr als zwei Liter Blut. Bereits um 18:16 Uhr zeigten sich eindeutige Schockzeichen. Dazu zählten niedriger Blutdruck, erhöhte Herzfrequenz, fehlende Urinproduktion und gestörte Gerinnungswerte.
Trotz dieser Befunde unterließen der Oberarzt und die Assistenzärztin eine sofortige Bluttransfusion und eine intensivmedizinische Überwachung. Sie verabreichten über Stunden nur Infusionen. Erst gegen 22 Uhr verlegten sie die Patientin auf die Intensivstation. Die erste Transfusion begann erst nach 23:30 Uhr.
Ein medizinischer Sachverständiger bewertete dieses Vorgehen als schweren Verstoß gegen fachärztliche Sorgfalt. Leitlinien hätten bei diesem Blutverlust eine sofortige Intervention verlangt. Die Obduktion bestätigte den Tod durch reinen Entblutungsschock.
Das Gericht stellte fest, dass eine frühzeitige Behandlung den Tod mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert hätte. Es verurteilte den Oberarzt zu zehn Monaten und die Assistenzärztin zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Gegen das Urteil läuft ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht Stuttgart.
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