Fehlsteuerung im System: Warum die Krankenhausreform nachgebessert werden muss
Die Krankenhausreform wurde im Eilverfahren beschlossen, doch sie greift zu kurz. Finanzielle Engpässe, planungslose Leistungsgruppen und wirkungslose Vorhaltefinanzierung gefährden flächendeckende Versorgung. Landkreise schlagen Alarm, denn ohne rasche Korrekturen droht der Verlust bedarfsnotwendiger Krankenhäuser und auch die Notfallreform bleibt Stückwerk.
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In einem Gastbeitrag mahnt Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag grundlegende Korrekturen an der Krankenhausreform an. Trotz politischem Durchbruch sei das Reformpaket unvollständig und an zentralen Stellen mangelhaft konstruiert. Besonders Landkreise, die über 200 Kliniken in der Grundversorgung tragen, sehen sich strukturell und finanziell im Stich gelassen.
Drei zentrale Schwächen benennt Freese deutlich. Erstens habe der jahrelange wirtschaftliche Aderlass viele Krankenhäuser unnötig geschwächt. Zweitens seien bewährte Strukturen aus Nordrhein-Westfalen bei der Definition der Leistungsgruppen auf Bundesebene nicht übernommen worden. Drittens verfehle die geplante Vorhaltefinanzierung ihr Ziel, weil sie an Fallzahlen gebunden bleibt und damit gerade kleinere Häuser nicht entlastet.
Die nun im Haushalt verankerten vier Milliarden Euro für zwei Jahre reichten nicht aus. Allein die Landkreise hätten 2024 rund fünf Milliarden Euro in ihre eigenen Kliniken investieren müssen. Eine zielgerichtete Verteilung der Mittel sei zwar sinnvoll, aber aktuell kaum umsetzbar. Es müsse verhindert werden, dass bedarfsnotwendige Kliniken durch Liquiditätsmangel vom Netz gehen.
Auch bei der Notfallreform gebe es Nachholbedarf. Die erste Reformstufe könne zügig beschlossen werden. Geplant seien jedoch weitreichende Eingriffe in den kommunalen Rettungsdienst. Diese lehnt Freese ausdrücklich ab. Das SGB V müsse stattdessen um die medizinischen Leistungen der Leitstellen erweitert werden. Finanzielle Verschiebungen zulasten der kommunalen Ebene dürften nicht hingenommen werden.
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