Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2024

Die 95 gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres ein Defizit in Höhe von 2,2 Milliarden Euro erzielt. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen zum Ende des 1. Halbjahres rund 6,2 Milliarden Euro. Dies entspricht 0,23 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve beträgt 0,2 Monatsausgaben.

19. September 2024
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Die 95 gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres ein Defizit in Höhe von 2,2 Milliarden Euro erzielt. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen zum Ende des 1. Halbjahres rund 6,2 Milliarden Euro. Dies entspricht 0,23 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve beträgt 0,2 Monatsausgaben.

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 159,1 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 161,3 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,4 Prozent einen Zuwachs von 7,3 Prozent.

Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag im August mit 1,78 Prozent um 0,08 über dem Ende Oktober 2023 für das Jahr 2024 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Zu Jahresbeginn lag der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz bei 1,70 Prozent. Bis August 2024 haben 22 Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz unterjährig angehoben.

Unterschiedliche Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Die Ersatzkassen erzielten ein Defizit von 859 Millionen Euro, die Ortskrankenkassen von 721 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen von 366 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen von 161 Millionen Euro und die Knappschaft von 43 Millionen Euro. Die nicht am Risikostrukturausgleich teilnehmende Landwirtschaftliche Krankenkasse verbuchte ein Defizit von 8 Millionen Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2024 über eine Liquiditätsreserve von rund 9,4 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. Halbjahr 2024 ein Defizit von 6,3 Milliarden Euro. Ein Teil des Defizits ist saisonüblich: So fließen die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen unterjährig erheblich schwanken und insbesondere im 4. Quartal aufgrund der Verbeitragung von Jahressonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld höher ausfallen. Ein Teil des Defizits resultiert daraus, dass im Jahr 2024 insgesamt 3,1 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve an die Krankenkassen ausgeschüttet werden, um die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu stabilisieren…

Quelle:

bundesgesundheitsministerium.de


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