Finanzgericht Münster entscheidet: Größerer Spielraum für Einrichtungen

9. Dezember 2021
  • Ökonomie

Das Finanzgericht Münster hat darüber entschieden, ob Hygiene-Dienstleistungen einer selbständig tätigen Hygienefachkraft an Altenheime oder Pflegeheime im Veranlagungsjahr 2012 von der Umsatzsteuer befreit sind. Für den Veranlagungszeitraum 2008 hatte das Gericht einer entsprechenden Klage stattgegeben…

Quelle:

solidaris.de


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