Finanzspritze für Krankenhäuser zur Abfederung energiepreisbedingter Belastungen
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Die Bundesregierung beabsichtigt die aktuelle Situation für Energiekunden spürbar zu entspannen. Für die Unterstützung von Krankenhäusern sieht der „Gesetzentwurf zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften“ 6 Milliarden Euro und weitere 2 Milliarden Euro für stationäre Pflegeeinrichtungen vor.
Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften beabsichtigt die Bundesregierung die aktuelle Lage für Energiekunden spürbar zu entspannen. Für die Unterstützung von Krankenhäusern sieht das Hilfsprogramm 6 Milliarden Euro und weitere 2 Milliarden Euro für stationäre Pflegeeinrichtungen vor. Die Hilfszahlungen sollen rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. April 2024 aus Bundesmitteln zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in zwei Zuführungen erfolgen: bis zum 17. Januar 2023 in Höhe von bis zu 4,5 Milliarden Euro sowie bis zum 16. Januar 2024 in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro…
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