Forderung nach verbindlicher Integration des Personalbemessungsinstruments in die Krankenhausreform

Auf dem 128. Deutschen Ärztetag sprachen sich die Delegierten dafür aus, das ärztliche Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) gesetzlich im Rahmen der geplanten Krankenhausreform zu verankern.

10. Mai 2024
  • Personal
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Auf dem 128. Deutschen Ärztetag sprachen sich die Delegierten dafür aus, das ärztliche Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) gesetzlich im Rahmen der geplanten Krankenhausreform zu verankern. Dies solle im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erfolgen, um eine angemessene und hochwertige Versorgung sicherzustellen, wie es in einem entsprechenden Antrag heißt…

Quelle:

aerzteblatt.de


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