Frei ist frei: Pflegekräfte müssen keine ständige Verfügbarkeit leisten

Pflegekräfte werden häufig aus dem Frei geholt – rechtlich ist das freiwillig und keine Pflicht…

7. Oktober 2025
  • Pflege
  • Personal

Das Einspringen im Frei ist in vielen Pflegeeinrichtungen zur Routine geworden. Aus Personalmangel, Kollegialität oder Angst vor Nachteilen übernehmen Pflegekräfte oft zusätzliche Schichten. Rechtlich besteht dazu jedoch keine Verpflichtung. Ein genehmigter Dienstplan bindet beide Seiten, kurzfristige Änderungen sind nur in echten Notfällen zulässig. Weder müssen Beschäftigte im Frei erreichbar sein, noch spontan Dienste übernehmen.

Auch das Weisungsrecht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber endet, sobald der Dienstplan steht. Die Verantwortung für Personalengpässe liegt beim Management, nicht bei den Beschäftigten. Strukturelle Lösungen wie Springerpools oder geregelte Rufbereitschaften können helfen, spontane Einsätze zu vermeiden und Überlastung zu reduzieren. Pflegekräfte haben Anspruch auf echte Erholung, die nicht durch Arbeitsdruck ersetzt werden darf.

Quelle:
rechtsdepesche.de

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