Fristen für Leistungsgruppen-Anträge verlängert: Bayerns Krankenhäuser erhalten mehr Planungsspielraum
Die bayerische Krankenhausgesellschaft begrüßt die Fristverlängerung für Leistungsgruppen-Anträge bis 30. November. Ursprünglich war Ende August geplant. Grund ist die bessere Abstimmung mit dem geplanten Krankenhausreform-Anpassungsgesetz. Die neue Regelung verschafft Kliniken mehr Planungssicherheit und reduziert Bürokratie. Für die Krankenhausplanungsbehörde und den Medizinischen Dienst bedeutet dies einen kürzeren Prüfzeitraum. Wichtig ist die Anpassung auch für die Einstufung von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, die vor allem für ländliche Regionen relevant ist.
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Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) unterstützt die Entscheidung des bayerischen Gesundheitsministeriums, die Antragsfrist für Leistungsgruppen auf den 30. November zu verschieben. Ursprünglich war der 31. August vorgesehen. Mit der Verlängerung soll den Krankenhäusern Zeit gegeben werden, die geplanten Änderungen des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes einzubeziehen, das Anfang September vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Der Start der Reform bleibt für den 1. Januar 2027 festgelegt. Damit verkürzt sich die Prüfphase für die Krankenhausplanungsbehörde und den Medizinischen Dienst um drei Monate.
Die BKG bewertet diese Anpassung positiv. Nach Einschätzung der Organisation hätte der ursprüngliche Zeitplan erhebliche Unsicherheit für Kliniken, Beschäftigte und Patient:innen geschaffen. BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen sieht in der neuen Frist eine Entlastung und betont, dass Korrekturen nachträglich nahezu unvermeidbar gewesen wären. Die Anpassung reduziert nicht nur Bürokratie, sondern sorgt für mehr Klarheit bei der Umsetzung.
Besondere Bedeutung hat die Regelung auch für die Einstufung von Krankenhäusern als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (SÜV). Diese Struktur soll insbesondere in ländlichen Regionen die Versorgung sichern. Das Leistungsspektrum und die Finanzierungsmodelle für SÜV-Einrichtungen werden jedoch erst bis Ende 2025 final festgelegt. Die verlängerte Frist ermöglicht eine bessere Integration in die Gesamtplanung der Reform.
kma-online.de

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