Fristverlängerung im Streit um Klinikverbund Mannheim-Heidelberg

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Frist für die Beschwerde der Universitätskliniken Mannheim und Heidelberg gegen die Untersagung ihres geplanten Klinikverbunds durch das Bundeskartellamt bis Mitte Januar verlängert.

4. Oktober 2024
  • Politik


Im Streit um den geplanten Verbund der Universitätskliniken Mannheim und Heidelberg hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Frist zur Begründung der Beschwerde bis Mitte Januar verlängert. Die Universitätskliniken wehren sich gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts, das den Zusammenschluss Ende Juli untersagt hatte, da die möglichen Nachteile für Patienten, wie der Wegfall des Qualitätswettbewerbs, schwerer wögen als die erwarteten Vorteile. Der Klinikverbund wird angestrebt, um den finanziell angeschlagenen Standort Mannheim zu sichern und die Gesundheitsversorgung sowie Forschung in der Region zu stärken…

Quelle:

aerzteblatt.de


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