Frühchenversorgung: Schweriner Helios erreicht Vorgaben knapp

Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern müssen Mindestmengen für bestimmte Eingriffe nachweisen. Schwerin erfüllte die Vorgaben für Frühchen knapp, andere Häuser kämpfen um Zulassungen. Ohne Erfüllung drohen Behandlungsverbote, da Krankenkassen Leistungen nicht vergüten. Drei Bundesländer klagen gegen die Vorgaben des G-BA.

19. August 2025
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In Mecklenburg-Vorpommern stehen Kliniken unter Druck, Mindestmengen bei komplexen Behandlungen zu erfüllen. Frühgeborene mit weniger als 1250 Gramm dürfen nur in Perinatalzentren Level I betreut werden, die jährlich mindestens 25 Fälle nachweisen müssen. Die Helios Kliniken Schwerin erfüllten diese Vorgabe mit 26 Geburten knapp, für das Folgejahr ist damit die Vergütung durch Krankenkassen gesichert. Auch das Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg erhielt nach jahrelangem Rechtsstreit seine Erlaubnis zurück. Neben Schwerin betreuen auch Rostock und Greifswald Extrem-Frühchen.

Die Datenmeldungen erfolgen jedes Jahr bis zum 7. August an die Krankenkassen, die bis zum 7. Oktober über Anerkennung oder Ablehnung entscheiden. Anerkannte Leistungen umfassen auch Transplantationen, komplexe onkologische und orthopädische Eingriffe sowie neu Herztransplantationen. Kliniken, deren Prognosen abgelehnt werden, können Widerspruch einlegen. Erfahrungen zeigen, dass manche Einrichtungen erfolgreich klagen konnten, andere nicht.
Kritik an den Vorgaben kommt von mehreren Bundesländern. Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt reichten Verfassungsbeschwerde ein. Sie argumentieren, dass steigende Mindestmengen zu Versorgungslücken führen könnten und der Gemeinsame Bundesausschuss in Länderkompetenzen eingreife.

Quelle:

nordkurier.de